Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen des Mietvertrags für Fahrzeuge
-
Bei Änderungen der Mietdauer, der Fahrzeuggruppe oder der Abhol- und Rückgabeadresse werden der Mietpreis und sonstige Gebühren vom VERMIETER auf der Grundlage der am Tag der Änderungsanfrage gültigen Preise neu berechnet. Bei Stornierungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen und auf der Website veröffentlichten Stornierungsbedingungen.
-
Die vom MIETER im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen angeforderten Mietleistungen werden erbracht, sobald der MIETER das angeforderte Fahrzeug durch Unterzeichnung des Fahrzeugübernahmeformulars bei der jeweiligen VERMIETER-Niederlassung übernimmt.
-
Bei Unterzeichnung des Fahrzeugübernahmeformulars werden die aktuellen Daten im Fahrzeugübernahmeformular eingetragen.
-
Der MIETER verpflichtet sich, die in der vom Fahrzeughersteller bereitgestellten Bedienungsanleitung des Fahrzeugs enthaltenen Bestimmungen zu beachten, bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten zu lassen und für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu sorgen.
-
Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug im Einklang mit dem Straßenverkehrsgesetz und allen anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu nutzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der MIETER, das Fahrzeug nicht in den nachstehend beschriebenen Weise zu nutzen, und haftet andernfalls für die daraus resultierenden Strafen, alle Arten von Kosten und Schäden:
1. Zum Transport von Waren, die gegen das Zollrecht und andere Gesetze verstoßen.
2. Für illegale Aktivitäten.
3. Zum Schieben oder Ziehen eines Fahrzeugs o.ä.
4. Für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern.
5. Für den Transport persönlicher Ladung/Güter, die das Fahrzeug beschädigen oder die zulässige Ladungsgrenze überschreiten.
6. Wenn das Fahrzeug von einer Person unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, ohne Führerschein oder von einem Fahrer geführt wird, der nicht im Übergabeformular als Fahrer oder Zusatzfahrer aufgeführt ist.
7. Für die Teilnahme des Fahrzeugs an Wettbewerben und Rennen sowie für Vorbereitungstests hierfür (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rennen, Rallyes, Geschwindigkeitstests usw.).
8. An Orten und unter Bedingungen, die nicht mit Marke und Modell des Fahrzeugs vereinbar sind (z.B. Sand oder bergiges Gelände, Flussbett, Sumpf etc.) oder auf Straßen und an Orten, die nicht der technischen Bauart und Belastbarkeit des Fahrzeugs entsprechen.
9. Unter ungewöhnlichen und verkehrswidrigen Straßenbedingungen.
10. Außerhalb von Straßen oder während der Beförderung zu Lande, zu Wasser, auf Flüssen oder in der Luft, es sei denn, es handelt sich um zugelassene Fähren oder Züge, die das Fahrzeug mit eigener Kraft verlassen und wieder besteigen kann.
11. Für den Tiertransport.
12. Für Schäden, die durch Kontakt mit Zigaretten oder ähnlichen Substanzen entstehen. -
Das Fahrzeug darf nur von Fahrern und/oder Zusatzfahrern geführt werden, die die je nach Fahrzeuggruppe im Fahrzeugübernahmeformular angegebene Mindestdauer der Führerscheinbesitzzeit und das Mindestalter erfüllen. Der MIETER ist verpflichtet sicherzustellen, dass die im Fahrzeugübergabeformular genannten Zusatzfahrer das Fahrzeugübernahmeformular und die Allgemeinen Bedingungen vollständig und lückenlos einhalten.
-
Kraftstoff-, Park-, HGS-, Autobahn-, Brückengebühren etc. sowie Verkehrsstrafen sind vom MIETER zu tragen.
-
Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend der im Fahrzeugübernahmeformular für die Fahrzeuggruppe angegebenen Kilometerbegrenzung zu nutzen. Wird die im Fahrzeugübernahmeformular angegebene Kilometerbegrenzung überschritten, verpflichtet sich der MIETER, die im Fahrzeugübernahmeformular angegebene Kilometerpauschale zu zahlen.
-
Der MIETER ist verpflichtet, den Kraftstoffstand bei Rückgabe des Fahrzeugs dem bei Übernahme vorgefundenen Stand entsprechend zurückzugeben. Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben, wird der Fehlbetrag zum aktuellen Kraftstoffpreis berechnet und vom MIETER eingezogen.
-
Im Falle eines Unfalls sind der MIETER und alle Zusatzfahrer verpflichtet, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
-
- Den VERMIETER umgehend anrufen und informieren.
- Das Fahrzeug nicht bewegen, den Zündschlüssel abziehen und die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle aufsuchen, um einen Unfall-, Schadens-, Diebstahl- oder Verlustbericht sowie einen Alkoholtestbericht zu erstellen.
- Fotos vom Unfallort und dem Fahrzeug anfertigen.
- Namen und Adressen der beteiligten Personen und Zeugen notieren.
- Keine Haftungsanerkennnisse ohne tatsächliches Verschulden unterzeichnen.
- Bei Unfällen mit Beteiligung mehrerer Parteien Kopien der Führerscheine, Zulassungen und Kfz-Versicherungspolicen der anderen Parteien anfertigen; falls dies nicht möglich ist, die Führerscheinnummer, die ausstellende Provinz, den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Policennummer der Kfz-Versicherung der anderen Parteien notieren.
- Das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen, ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
- Die Unfallmeldung sowie die relevanten Protokolle und Berichte dem VERMIETER spätestens 72 Stunden nach dem Unfall/Ereignis zukommen lassen.
- Im Falle eines Unfalls mit Sachschäden, Todesfällen und/oder Personenschäden die Sachlage unverzüglich der nächsten Polizei- oder Gendarmeriebehörde und/oder den zuständigen offiziellen Stellen melden. -
Der MIETER darf diese Allgemeinen Bedingungen ohne schriftliche Zustimmung des VERMIETERS nicht auf Dritte übertragen; das gemietete/übergebene Fahrzeug darf in keiner Weise für die Nutzung durch Dritte bereitgestellt, als Sicherheit verwendet, vermietet, mit einem Zurückbehaltungsrecht belegt oder ähnlichen Handlungen unterzogen werden. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Genehmigung des VERMIETERS nicht ins Ausland gebracht werden.
